§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von Forster Abrokwah, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „DIENST24" („wir"), betriebenen Plattform (Website, App und Web-App) durch Kundinnen und Kunden („Nutzer"). Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand / Vermittlung
DIENST24 betreibt eine Online-Plattform, über die Nutzer geprüfte Dienstleister (z. B. für Reinigung, Umzug, Montage) finden und Buchungsanfragen stellen können. DIENST24 erbringt die Dienstleistungen nicht selbst, sondern vermittelt ausschließlich den Kontakt zwischen Nutzern und Dienstleistern. Der Vertrag über die Dienstleistung kommt unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
Für bestimmte Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
§ 4 Buchungsanfrage und Vertragsschluss
Eine Buchungsanfrage über die Plattform ist zunächst unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag zwischen Nutzer und Dienstleister kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Dienstleister zustande. DIENST24 informiert die Beteiligten über den Status der Anfrage.
§ 5 Preise und Zahlung
Die für eine Leistung anfallenden Preise werden vor Abschluss transparent angezeigt. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; eine Belastung erfolgt erst nach Bestätigung der Buchung durch den Dienstleister. DIENST24 erhebt vom Kunden eine gesondert ausgewiesene, feste Buchungsgebühr, die sich nach der Auftragssumme richtet: 2,49 € bis 99,99 €, 2,99 € von 100,00 € bis 299,99 €, 3,99 € von 300,00 € bis 599,99 € und 4,99 € ab 600,00 €. Ein höherer Betrag als 4,99 € wird nicht erhoben. Der angezeigte Endpreis enthält diese Gebühr sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Vom Dienstleister erhebt DIENST24 zusätzlich eine Provision in Höhe von 10 % der Auftragssumme; diese wird von der Auszahlung an den Dienstleister einbehalten und ist im Preis für den Kunden nicht enthalten.
§ 5a Arbeitgeber-Abonnement (Pro) und automatische Verlängerung
Unternehmen (Arbeitgeber) können ein kostenpflichtiges Abonnement („DIENST24 Pro") abschließen, das zusätzliche Funktionen freischaltet (u. a. die Talent-/Jobbersuche, das Einladen von Jobbern sowie weitere Vergünstigungen). Hierfür gilt:
- Preis: Der jeweils geltende Preis wird vor Abschluss im Bestell-/Checkout-Vorgang transparent und einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Preis.
- Laufzeit und Abrechnung: Das Abonnement wird wahlweise mit monatlicher oder mit jährlicher Laufzeit abgeschlossen; die gewählte Laufzeit und der dafür geltende Gesamtpreis werden vor Abschluss im Checkout ausgewiesen. Bei jährlicher Laufzeit wird das Entgelt für zwölf Monate im Voraus in einem Betrag belastet. Ein neben dem Jahrespreis angegebener Monatswert dient ausschließlich dem Vergleich; belastet wird stets der ausgewiesene Jahresbetrag.
- Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich – bis zu einer Kündigung – automatisch um jeweils dieselbe Laufzeit (einen Monat bzw. ein Jahr). Die Abrechnung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe.
- Kündigung: Das Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, unkompliziert über das Stripe-Kundenportal („Abo verwalten"). Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Bei jährlicher Laufzeit bedeutet dies, dass das für das laufende Jahr gezahlte Entgelt auch dann nicht anteilig erstattet wird, wenn Sie vor Ablauf des Jahres kündigen; die Leistungen bleiben bis zum Ende des bezahlten Zeitraums nutzbar.
- Wechsel der Laufzeit und Preisänderungen: Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Laufzeit ist auf Anfrage über unseren Support möglich und wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums; eine Doppelbelastung findet nicht statt. Preisänderungen für künftige Verlängerungszeiträume werden mindestens sechs Wochen vor Beginn des betreffenden Zeitraums in Textform angekündigt; Sie können das Abonnement bis zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen.
- Unternehmerverträge (B2B): Das Arbeitgeber-Abonnement richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; die verbraucherschützenden Vorschriften für Dauerschuldverhältnisse (u. a. der „Kündigungsbutton" nach § 312k BGB) finden hierauf grundsätzlich keine Anwendung. Sollte ausnahmsweise ein Verbraucher ein Abonnement abschließen, stellen wir eine leicht auffindbare Kündigungsmöglichkeit entsprechend § 312k BGB bereit.
§ 6 Zahlungsabwicklung über Stripe
Sämtliche Zahlungen über die Plattform werden ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.), ein lizenziertes Zahlungsinstitut, abgewickelt. DIENST24 ist ein Vermittlungs-Marktplatz und nimmt selbst zu keinem Zeitpunkt Gelder entgegen, verwahrt sie oder leitet sie weiter.
Der Kunde bzw. das buchende Unternehmen wird von Stripe belastet; der auf die Leistung entfallende Betrag wird über Stripe (Stripe Connect) unmittelbar dem Konto des jeweiligen Dienstleisters bzw. Jobbers gutgeschrieben. DIENST24 erhält lediglich die gesondert ausgewiesene Servicegebühr (Plattformgebühr), die zusätzlich zum Leistungsentgelt erhoben wird. Mit Nutzung der Zahlungsfunktion akzeptieren Sie ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
§ 6a SEPA-Lastschrift und gespeicherte Zahlungsmittel
Buchende Unternehmen können Zahlungsmittel hinterlegen und verwalten (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Ein hinterlegtes Standard-Zahlungsmittel wird für spätere, nicht sitzungsgebundene Belastungen verwendet, insbesondere für die Abrechnung freigegebener bzw. bestätigter Einsatzstunden.
Bei Auswahl der SEPA-Lastschrift erteilen Sie im Bezahlvorgang über unseren Zahlungsdienstleister Stripe ein SEPA-Basislastschrift-Mandat. Damit ermächtigen Sie DIENST24 bzw. den Zahlungsdienstleister, fällige Beträge von dem angegebenen Konto (IBAN) mittels Lastschrift einzuziehen, und weisen zugleich Ihr Kreditinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann auf bis zu einen (1) Tag vor Einzug verkürzt werden. Sie haben das Recht, innerhalb von acht (8) Wochen ab dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen; es gelten die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Zahlungsdaten (Karten- bzw. Kontodaten) werden ausschließlich bei Stripe gespeichert („tokenisiert"); DIENST24 speichert lediglich einen Verweis (Token) sowie zur Wiedererkennung die Zahlungsart und die letzten vier Stellen. Sie können hinterlegte Zahlungsmittel jederzeit ändern, als Standard festlegen oder entfernen und ein erteiltes Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
§ 7 Auszahlungen an Jobber
Jobber erhalten ihre Vergütung auf ein eigenes, auf ihren Namen lautendes Stripe-Konto (Connected Account), das sie im Rahmen des Onboardings einrichten und verifizieren. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt wahlweise als
- Sofort-Auszahlung (in der Regel innerhalb weniger Minuten, gegen eine von Stripe erhobene Gebühr von ca. 1 %) oder
- Standard-Auszahlung (per SEPA-Überweisung, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, ohne gesonderte Auszahlungsgebühr).
Die Gutschrift setzt eine abgeschlossene Identitätsprüfung und eine bestätigte Leistung voraus. Auf die tatsächliche Ausführungsdauer einer Auszahlung durch Stripe oder die empfangende Bank hat DIENST24 keinen Einfluss; eine bestimmte Auszahlungsgeschwindigkeit wird nicht garantiert, soweit Verzögerungen auf Stripe, das Bankensystem oder gesetzliche Prüfungen zurückgehen.
§ 8 Rechtsstellung der Anbieter und der Jobber
DIENST24 vermittelt zwei unterschiedliche Arten von Leistungen, für die unterschiedliche Rechtsverhältnisse gelten. DIENST24 ist in beiden Fällen ausschließlich Vermittler und Anbieter der Software. DIENST24 wird nicht Arbeitgeber der über die Plattform tätigen Personen, ist kein Verleiher im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), beschäftigt niemanden und führt keine Lohn- oder Gehaltsabrechnung durch.
(1) Dienstleistungen durch Anbieter. Anbieter erbringen die von ihnen angebotenen Dienstleistungen (zum Beispiel Reinigung, Handwerk, Garten) als selbstständige Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie stehen weder zu DIENST24 noch zum buchenden Kunden in einem Arbeitsverhältnis. Insbesondere gilt:
- Anbieter legen die Preise für ihre Leistungen selbst fest.
- Anbieter bestimmen ihre Verfügbarkeit selbst und sind an keine vorgegebenen Arbeitszeiten gebunden.
- Anbieter sind frei, jeden Auftrag anzunehmen oder abzulehnen; eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen oder Sanktionen.
- Anbieter dürfen für beliebig viele Auftraggeber tätig sein; es besteht keine Exklusivität.
- Anbieter setzen ihre eigenen Arbeitsmittel und ihre eigene Ausrüstung ein und erbringen ihre Leistungen weisungsfrei.
- Anbieter sind selbst für ihre Steuern und Abgaben sowie für die erforderlichen Anmeldungen und Erlaubnisse verantwortlich.
(2) Schichten: Beschäftigung durch das buchende Unternehmen. Bei über die Plattform vermittelten Schichten kommt das Beschäftigungsverhältnis unmittelbar zwischen dem buchenden Unternehmen und dem Jobber zustande. Arbeitgeber ist das buchende Unternehmen; die Beschäftigung erfolgt in der Regel als kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Das buchende Unternehmen ist insbesondere verantwortlich für:
- den Abschluss des Arbeitsvertrags mit einem im Voraus schriftlich bestimmten Ende der Beschäftigung;
- die An- und Abmeldung des Jobbers bei den zuständigen Stellen, einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung;
- die zutreffende Behandlung der Lohnsteuer, etwa durch Pauschalierung nach § 40a EStG oder nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Jobbers;
- die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere zu Mindestlohn, Arbeitszeit, Aufzeichnungspflichten und Arbeitsschutz;
- die Zahlung des Arbeitsentgelts an den Jobber.
DIENST24 stellt für diese Beschäftigungsverhältnisse ausschließlich die Vermittlung, die Erfassung der Arbeitszeiten und die Erzeugung der erforderlichen Unterlagen als Software bereit. Das Arbeitsentgelt schuldet allein das buchende Unternehmen. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister der Plattform unmittelbar auf das auf den Namen des Jobbers lautende Konto ausgeführt (§ 7); DIENST24 hält das Arbeitsentgelt zu keinem Zeitpunkt und zahlt es nicht selbst aus. Jobber sind keine Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten von DIENST24 und werden von DIENST24 weder überlassen noch verliehen. Für die Vermittlung erhebt DIENST24 ausschließlich die in § 5 geregelte Gebühr.
(3) Einordnung im Einzelfall. Ob eine Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird, richtet sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse und nicht nach der von den Beteiligten gewählten Bezeichnung. Die Beteiligten sind verpflichtet, die Tätigkeit zutreffend einzuordnen und die sich daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen. Bestehen Zweifel, kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV beantragt werden. DIENST24 unterstützt auf Anfrage mit den auf der Plattform vorhandenen Nachweisen, nimmt aber keine verbindliche Einordnung vor und schuldet keine Rechtsberatung.
(4) Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung setzt voraus, dass die Beschäftigung im Kalenderjahr auf längstens 70 Arbeitstage oder drei Monate begrenzt ist. Für die Einhaltung dieser Grenze ist das buchende Unternehmen verantwortlich. Jobber sind verpflichtet, Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern auf Nachfrage zutreffend anzugeben. DIENST24 zeigt einen Zähler der über die Plattform erfassten Einsatztage an; dieser dient nur der Orientierung und ersetzt weder die Prüfung durch das buchende Unternehmen noch dessen Aufzeichnungspflichten.
§ 9 Steuerliche Pflichten / DAC7
DIENST24 unterliegt als digitale Plattform den Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG / DAC7). Anbieter (Dienstleister und Jobber), die über die Plattform Einnahmen erzielen, sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Daten (insbesondere steuerliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum bzw. Registerdaten, Anschrift und Kontoinformationen) bereitzustellen und aktuell zu halten. Sie erkennen an und stimmen zu, dass DIENST24 gesetzlich verpflichtet ist, diese Daten zu erheben und einmal jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von einer Einwilligung, solange Sie über die Plattform Einnahmen erzielen; ohne die erforderlichen Angaben ist eine Auszahlung nicht möglich. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Stornierung, Widerruf und Erstattung
Stornierungen sind nach Maßgabe der jeweils angezeigten Stornierungsbedingungen möglich. Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Ausnahmen (insbesondere das vorzeitige Erlöschen bei vollständig erbrachter Dienstleistung nach § 356 Abs. 4 BGB) sowie ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Da die Zahlung im Wege einer Autorisierung mit späterer Einziehung erfolgt, gilt für Stornierung und Erstattung: Wird eine Buchung vor der Einziehung des Betrags storniert, wird lediglich die Autorisierung (Reservierung) freigegeben – eine Belastung erfolgt nicht. Wird nach erfolgter Einziehung erstattet, werden die an den Dienstleister bzw. Jobber transferierten Beträge zurückgeführt und die Servicegebühr (Plattformgebühr) entsprechend anteilig erstattet. Etwaige von Stripe erhobene Entgelte bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Pflichten der Nutzer
Nutzer verpflichten sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und die Rechte Dritter zu wahren.
§ 12 Haftung
DIENST24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet DIENST24 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Dienstleistung haftet der jeweilige Dienstleister.
§ 13 Bewertungen
Nutzer können Dienstleister bewerten. Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein. DIENST24 behält sich vor, rechtswidrige oder unsachliche Bewertungen zu entfernen.
§ 14 Ranking und Reihenfolge der Anzeige
Die Reihenfolge, in der Dienstleister und Jobs in Such- und Übersichtslisten angezeigt werden, wird durch einen automatisierten Algorithmus anhand inhaltlicher Kriterien bestimmt (u. a. Passung zur Suche, Bewertungen/Qualität, Nachfrage, Aufrufe des Anbieterprofils, Entfernung und – bei Jobs – Profil-Passung, Verfügbarkeit, Bezahlung und Dringlichkeit). Daneben besteht bezahlte Platzierung in begrenztem Umfang: Dienstleister mit aktivem Abonnement „Anbieter Pro" erhalten im Ranking der Dienstleister einen festen, betraglich begrenzten Zuschlag (höchstens 4,2 % der Gesamtspanne) und bei exakt gleichem Sortierwert den Vorrang; unter „Entdecken" wird eine hiervon getrennte Fläche mit höchstens drei Plätzen ausgespielt, die ausschließlich Anbietern mit aktivem Abonnement offensteht und jeweils als „Anzeige" gekennzeichnet ist; und Arbeitgeber können eine einzelne Stellenanzeige kostenpflichtig „boosten", wodurch diese der Jobliste gekennzeichnet vorangestellt wird. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme durch Zahlungen auf die Reihenfolge besteht nicht. In der Talent-/Jobbersuche für Unternehmen (Arbeitgeber) werden zudem Jobber nach inhaltlichen Eignungskriterien in eine Reihenfolge gebracht (u. a. Passung zur ausgeschriebenen Kategorie, einschlägige Erfahrung, Entfernung, Verfügbarkeit, Bewertungen und Zuverlässigkeit); die endgültige Auswahl und Einladung trifft stets das Unternehmen selbst. Die wesentlichen Parameter und ihre relative Bedeutung erläutern wir – entsprechend Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) – in unserer Ranking-Transparenz.
§ 15 Meldung rechtswidriger Inhalte (Digital Services Act)
DIENST24 ist ein Vermittlungs- bzw. Hostingdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA"). Nutzer können auf der Plattform gespeicherte, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über ein Meldeverfahren beanstanden. Angaben zur zentralen Kontaktstelle sowie zum Melde- und Beschwerdeverfahren (Notice-and-Action) finden Sie unter DSA-Informationen. Wir prüfen zulässige Meldungen sorgfältig und ergreifen geeignete Maßnahmen (z. B. Entfernen oder Sperren des Inhalts).
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.